Familienrecht

Wissenswertes zum Unterhalt minderjähriger Kinder

Solange die Eltern zusammenleben, wird der Kindesunterhalt grundsätzlich weder gesondert ausgerechnet noch gesondert ausgezahlt. Die Kinder werden vielmehr aus der gemeinsamen Kasse „finanziert“ und beide Eltern kümmern sich auch persönlich um die Kinder. Das ändert sich aber, sobald sich die Eltern trennen. In aller Regel leben die Kinder dann die meiste Zeit bei nur einem Elternteil, während der andere Elternteil sein Umgangsrecht ausübt. Das Kind hat dann einen Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil, bei dem es nicht lebt.

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2017

Zum 01.01.2017 wird die Düsseldorfer Tabelle erneut geändert. Zu diesem Zeitpunkt erhöht sich der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder. Diese Erhöhung führt zur Änderung auch der Bedarfssätze von bestimmten Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle.

Gerne überprüfe ich für Sie, ob der Unterhalt in der richtigen Höhe bezahlt wird..

Weiter wurde für 2017 eine Erhöhung des Kindergeldes angekündigt. Eine Entscheidung hierüber ist für Mitte Dezember 2016 vorgesehen..

Auch diese Änderung ist bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen.

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.08.2015

Am 01.08.2015 wurde die Düsseldorfer Tabelle geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder wurden hierbei erhöht. Die Erhöhung der Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder war auf das am 22.07.2015 verkündete Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags zurückzuführen.

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.08.2015

Im Jahr 2015 stieg der steuerliche Kinderfreibetrag von bisher 4.368,00 € um 144,00 €, somit auf 4.512,00 €. Unter Berücksichtigung des neuen Kinderfreibetrags von 4.512,00 € steigt der Mindestunterhalt. >>

Rechtsprechung Unterhalt

Der Unterhaltsanspruch eines Unterhaltsberechtigten kann teilweise oder ganz verwirkt sein, sollte er verschweigen, dass sich sein Nettoeinkommen erhöht hat.

Dies musste sich eine Frau vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz vorhalten lassen. Vorausgegangen war ein Vergleich, in welchem sie sich gegenüber ihrem geschiedenen Mann dazu verpflichtet hatte, diesem unaufgefordert Mitteilung zu machen, wenn ihr Nettoverdienst über die genannte Verdienstgrenze gestiegen ist, und zwar nicht nur marginal. Ihr Einkommen hatte sich verdoppelt, was sie zumindest vier Monate lang verschwieg.