Ab 2022 steht Trennungskindern laut „Düsseldorfer Tabelle“ wieder etwas mehr Unterhalt zu. Die Erhöhung liegt allerdings in vielen Fällen unter einem Prozent. Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1. Januar 2022 für Kinder von einem bis fünf Jahren 396 Euro pro Monat, ein Plus von drei Euro.