Der Kindesunterhalt erhöht sich zum 1.1.2020. In der 1. Einkommensstufe 1 z.B. erhöht sich der Kindesunterhalt in der jeweiligen Altersstufe damit jeweils um 15 EUR, 18 EUR und 21 EUR
Im freiwilligen sozialen Jahr besteht ab 01.01.2020 auch der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, ohne dass die Tätigkeit einen direkten Bezug zu einer späteren Ausbildung haben muss.
Hinsichtlich des Wechselmodells orientiert sich die Rechtsprechung sich nach wie vor an der Vorgabe, dass die Eltern in der Lage sein müssen, die abwechselnde Betreuung des Kindes zu organisieren.
Ab 1.1.2020 sind Kinder ihren pflegebedürftigen Eltern nur noch unterhaltspflichtig, wenn sie mehr als 100.000 EUR Jahreseinkommen erzielen.
Gerne berate ich Sie zu diesen Themen vollumfänglich.