Die derzeitige Wohnungsnot stellt Ehepaare, die sich trennen möchten, vor große Probleme. Eine Trennung von dem Ehepartner ist aber grundsätzlich auch innerhalb der ehelichen Wohnung möglich. Es besteht also keine gesetzliche Verpflichtung, dass einer der Ehegatten zur Herbeiführung der Trennung auszieht.