Solange die Eltern zusammenleben, wird der Kindesunterhalt grundsätzlich weder gesondert ausgerechnet noch gesondert ausgezahlt. Die Kinder werden vielmehr aus der gemeinsamen Kasse „finanziert“ und beide Eltern kümmern sich auch persönlich um die Kinder. Das ändert sich aber, sobald sich die Eltern trennen. In aller Regel leben die Kinder dann die meiste Zeit bei nur einem Elternteil, während der andere Elternteil sein Umgangsrecht ausübt. Das Kind hat dann einen Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil, bei dem es nicht lebt.