Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2018 wurde veröffentlicht

Es wurden hier erstmals seit 2008 nicht nur die Beträge für den Mindestunterhalt, sondern auch die Einkommensgruppen angehoben.

Dies bedeutet für Sie: Die neue Tabelle beginnt mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis 1.900 Euro“ statt bisher „bis 1.500 Euro“. Welcher Unterhaltsanspruch besteht, können Sie durch mich überprüfen lassen. Allerdings steht bereits jetzt fest, dass mit dieser Neuerung eine leichte Entlastung für den Unterhaltszahler gegeben ist.