Zum 01.01.2017 wird die Düsseldorfer Tabelle erneut geändert. Zu diesem Zeitpunkt erhöht sich der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder. Diese Erhöhung führt zur Änderung auch der Bedarfssätze von bestimmten Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle.
Gerne überprüfe ich für Sie, ob der Unterhalt in der richtigen Höhe bezahlt wird..
Weiter wurde für 2017 eine Erhöhung des Kindergeldes angekündigt. Eine Entscheidung hierüber ist für Mitte Dezember 2016 vorgesehen..
Auch diese Änderung ist bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen.